Rufnummermitnahme spart Kosten und Mühe
Für Mobilfunknutzer ist die Frage der Rufnummermitnahme ein wichtiger Aspekt. Immerhin sind mit dem Austausch einer Telefonnummer einige Mühen verbunden. So müssen Freunde, Bekannte und Geschäftspartner über die geänderte Nummer informiert und eventuell neue Stempel, Briefbögen und Visitenkarten angefertigt werden. Ein reibungsloser Vertragswechsel unter Mitnahme der gewohnten Mobilfunknummer erspart diesen Aufwand.
Gesetzlicher Anspruch auf Mitnahme der Rufnummer
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet in § 46 Abs. 4 Mobilfunkdienstleister, ihren Kunden zu jeder Zeit die Mitnahme der eigenen Rufnummer zu ermöglichen. Das bedeutet, dass der Konsument nach Belieben zu einem Neuanbieter wechseln und seine gewohnte Mobilfunknummer behalten kann, ohne den bestehenden Handyvertrag mit dem Altanbieter vorher kündigen zu müssen. Alternativ ist eine Rufnummernmitnahme nach Vertragsende möglich. Diese Regelungen gelten auch in Bezug auf Prepaid-Verträge, die bei eteleon.de und anderen Anbietern erhältlich sind.
Vorzeitige Rufnummermitnahme
Erfolgt die Rufnummermitnahme vor Ablauf eines bestehenden Vertrags, gilt Folgendes: Kunden sind verpflichtet, den bestehenden Vertrag mit dem bisherigen Anbieter in allen Punkten zu erfüllen - er muss die Grundgebühr des Altvertrags also bis zum Ende der Laufzeit weiterbezahlen. Darauf muss der neu auserkorene Mobilfunkdienstleister seinen hinzugewonnenen Kunden vor der Vertragsunterzeichnung schriftlich hinweisen. Optional kann er den Altvertrag auch mit einer neuen Nummer, die ihm von seinem Mobilfunkdienstleister nach Portierung zugeteilt wird, weiterhin nutzen. Darüber hinaus ist der Altanbieter berechtigt, dem Kunden die Rufnummermitnahme in Rechnung zu stellen. Die Kosten können je nach Dienstleister variieren.
Kundendaten bei Bedarf aktualisieren
Voraussetzung für eine reibungslose Portierung der Rufnummer ist die Übereinstimmung der bei Alt- und Neuanbieter hinterlegten Kundendaten. Das gilt für Name und Geburtsdatum ebenso wie für die Anschrift und weitere Angaben. Diese müssen gegebenenfalls aktualisiert werden. Die Bundesnetzagentur weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass es bis zu einer Woche dauern kann, ehe die portierte Rufnummer über den Neuanbieter genutzt werden kann. Wer den Altvertrag regulär kündigt und erst danach entscheiden möchte, ob er die alte Telefonnummer behält, hat 90 Tage Zeit. Nach Ablauf dieser Frist kann der Altanbieter die Nummer anderweitig vergeben. Die Vertragskündigung und alle damit in Zusammenhang stehenden Formalitäten sollten Sie grundsätzlich schriftlich erledigen. Darüber hinaus empfiehlt sich die Anforderung einer ebenfalls schriftlichen Bestätigung des Vertragsendes vonseiten des Altanbieters.
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